Matomo

„Der Tod ist der Horizont des Lebens,
aber der Horizont ist nur das Ende der Sicht.“

Beerdigungsinstitut Paßmann

Abschied nehmen – ganz persönlich.

Jeden Verstorbenen mit der angemessenen Acht­sam­keit zu versorgen und jeden Angehöri­gen mit der­sel­ben Aufmerk­samkeit zu bera­ten – dafür stehen wir vom Beerdigungs­institut Wolfgang Paßmann in Marl.

Wir setzen uns für einen selbstverständ­licheren Umgang mit dem Tod ein, deshalb ermöglichen wir Angehörigen grundsätzlich letzte gemeinsame Momente mit dem Verstorbenen am offenen Sarg. Viel Zeit nehmen wir uns, um über persönliche Wünsche für einen individuellen, würdevollen Abschied zu sprechen. Und wenn Sie uns brauchen, beraten und begleiten wir Sie auch noch über die Beisetzung hinaus – damit Sie den Weg zurück ins Leben finden.

Wir stellen uns vor

Bestattung ist Vertrauenssache – natürlich möchten Sie vor unserem ersten Treffen wissen, wer wir sind und wie wir Sie empfangen. Deshalb haben wir ein kurzes Video drehen lassen, das Ihnen erste Einblicke gewährt. Hier erfahren Sie noch mehr über Ihre Berater und Begleiter.

Aktuelle Gedenkseiten

Bewusste Abschiednahme

„Richtig“ Abschied nehmen, das sieht für jeden Menschen und bei jedem Trauerfall anders aus. Aber fast immer ist eine offene Aufbahrung für letzte gemeinsame Momente, Worte und Berührungen ein wichtiger Bestandteil. Mehr zum Thema Abschiednahme.

Demenzfreundliche Bestattung

Wann soll ein dementer Angehöriger über einen Todesfall informiert werden? Soll er mit zur Abschiednahme kommen? Macht es Sinn, dass er mit zur Beisetzung kommt? Was ist, wenn er bei der Trauerfeier unruhig wird, nicht begreift, was vor sich geht? Wie kann ich ihn beim Trauergespräch mit einbeziehen? Diese Fragen beschäftigen viele Angehörige während eines Trauerfalls. Und sie haben auch uns beschäftigt. Deshalb haben wir uns über das DeMensTraining® zu demenzfreundlichen Bestatterinnen weiterbilden lassen.

Unsere Online-Services

Die persönliche Beratung ist uns besonders wichtig, darüber hinaus stellen wir Ihnen viele Informationen wie beispielsweise unseren Adressfinder für Friedhöfe in der Region oder unsere Trauerspruch-Auswahl auch online zur Verfügung. In unserem digitalen Kunden-Center können Sie außerdem Ab- und Ummeldungen selbstständig vornehmen und weitere hilfreiche Online-Services rund um den Trauerfall nutzen.

Bestattungsvorsorge

Haben Sie eigentlich schon einmal darüber nachgedacht, wie Ihre eigene Bestattungs aussehen soll? Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile das für Sie hat, welche Bestattungsdetails Sie in Ihrem Vorsorgevertrag festlegen können – und wie Sie die eigene Beerdigung sogar vorab finanzieren können. Mehr zum Thema Bestattungsvorsorge.

Häufig gestellte Fragen zur Bestattung

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann unter der Nummer 023 65 / 51 15 15 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­län­dern, so auch bei uns in NRW, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Beerdigungsinstitut Paßmann Ihnen dabei behilf­lich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozi­alen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtu­ellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Gut­haben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Team vom Beerdigungsinstitut Paßmann unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestat­ters ermittelt und auf Sie bezie­hungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.