Formulierungen für Traueranzeigen & Danksagungen
Beerdigungsinstitut Paßmann
Abschied nehmen – ganz persönlich.
Jeden Verstorbenen mit der angemessenen Achtsamkeit zu versorgen und jeden Angehörigen mit derselben Aufmerksamkeit zu beraten – dafür stehen wir vom Beerdigungsinstitut Wolfgang Paßmann in Marl.
Wir setzen uns für einen selbstverständlicheren Umgang mit dem Tod ein, deshalb ermöglichen wir Angehörigen grundsätzlich letzte gemeinsame Momente mit dem Verstorbenen am offenen Sarg. Viel Zeit nehmen wir uns, um über persönliche Wünsche für einen individuellen, würdevollen Abschied zu sprechen. Und wenn Sie uns brauchen, beraten und begleiten wir Sie auch noch über die Beisetzung hinaus – damit Sie den Weg zurück ins Leben finden.
Wir stellen uns vor
Bestattung ist Vertrauenssache – natürlich möchten Sie vor unserem ersten Treffen wissen, wer wir sind und wie wir Sie empfangen. Deshalb haben wir ein kurzes Video drehen lassen, das Ihnen erste Einblicke gewährt. Hier erfahren Sie noch mehr über Ihre Berater und Begleiter.
Aktuelle Gedenkseiten
Bewusste Abschiednahme
„Richtig“ Abschied nehmen, das sieht für jeden Menschen und bei jedem Trauerfall anders aus. Aber fast immer ist eine offene Aufbahrung für letzte gemeinsame Momente, Worte und Berührungen ein wichtiger Bestandteil. Mehr zum Thema Abschiednahme.
Demenzfreundliche Bestattung
Wann soll ein dementer Angehöriger über einen Todesfall informiert werden? Soll er mit zur Abschiednahme kommen? Macht es Sinn, dass er mit zur Beisetzung kommt? Was ist, wenn er bei der Trauerfeier unruhig wird, nicht begreift, was vor sich geht? Wie kann ich ihn beim Trauergespräch mit einbeziehen? Diese Fragen beschäftigen viele Angehörige während eines Trauerfalls. Und sie haben auch uns beschäftigt. Deshalb haben wir uns über das DeMensTraining® zu demenzfreundlichen Bestatterinnen weiterbilden lassen.
Unsere Online-Services
Die persönliche Beratung ist uns besonders wichtig, darüber hinaus stellen wir Ihnen viele Informationen wie beispielsweise unseren Adressfinder für Friedhöfe in der Region oder unsere Trauerspruch-Auswahl auch online zur Verfügung. In unserem digitalen Kunden-Center können Sie außerdem Ab- und Ummeldungen selbstständig vornehmen und weitere hilfreiche Online-Services rund um den Trauerfall nutzen.
Bestattungsvorsorge
Haben Sie eigentlich schon einmal darüber nachgedacht, wie Ihre eigene Bestattungs aussehen soll? Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile das für Sie hat, welche Bestattungsdetails Sie in Ihrem Vorsorgevertrag festlegen können – und wie Sie die eigene Beerdigung sogar vorab finanzieren können. Mehr zum Thema Bestattungsvorsorge.
Häufig gestellte Fragen zur Bestattung
Was muss ich im Sterbefall tun?
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann unter der Nummer 023 65 / 51 15 15 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in NRW, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir vom Beerdigungsinstitut Paßmann Ihnen dabei behilflich.
Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihr Team vom Beerdigungsinstitut Paßmann unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.