Ihre Ansprechpartner im Beerdigunsinstitut Paßmann
Vorsorge
Die eigene Bestattung – ganz selbstbestimmt.
Wagen wir ein kleines Gedankenexperiment: Was ist, wenn Sie morgen sterben? Wer organisiert Ihre Beerdigung? Wer weiß, ob und welche Wünsche Sie für die Beisetzung haben? Wer kommt für die Kosten auf? Viele Menschen haben den Reflex, solche Fragen zu verdrängen. Es macht ihnen Angst. Eine Bestattungsvorsorge ist eine Chance, Ängste zu nehmen und Sicherheit zu geben: Machen Sie es den Menschen, die Sie lieben, leichter!
Warum vorsorgen?
Gute Gründe für eine Vorsorge – ganz vielfältig.
Häufig schließen Personen eine Vorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Auch die Fürsorge für einen an Demenz erkrankten Partner, der sich nicht mehr selbstständig in die Organisation der Bestattung einbringen kann, ist ein guter Grund für eine Vorsorge. Gleichzeitig gibt es auch Menschen, die sich bereits in jungen Jahren mit der eigenen Bestattung auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorgevertrag können Sie jederzeit anpassen.
Wie vorsorgen?
Vorsorgemöglichkeiten – ganz unverbindlich.
Ob Bestattungsart, Beisetzungsort, Wünsche für die Trauerfeier oder Motiv und Spruch für die Traueranzeige – es gibt viele Dinge, die Sie im Rahmen einer Bestattungsvorsorge regeln können. Lassen Sie sich dabei nicht von der Rücksichtnahme auf vermeintliche Wünsche Ihrer Angehörigen leiten, sondern sprechen Sie mit Ihren Nächsten. Einen ersten Eindruck davon, was Sie alles festlegen können, gibt Ihnen unser Online-Vorsorgeformular. Sie können es für die eigenen Unterlagen ausdrucken oder direkt online an uns senden, damit wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich zu Ihren Wünschen beraten und gegebenenfalls einen Vorsorgevertrag abschließen können.
Häufig gestellte Fragen zu der Bestattungsvorsorge
Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?
Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grundsätzlich frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungsvorsorge. Mit Ihrem persönlichen Vorsorgeberater beim Beerdigungsinstitut Paßmann können Sie Ihre Ideen zu Abschiednahme und Beerdigung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persönlichen Wünschen ist eine Bestattungsvorsorge ratsam, damit es unter den Hinterbliebenen nicht zu Unstimmigkeiten kommt, welche Form der Verabschiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.
Was kann ich in meinem Bestattungsvorsorgevertrag festlegen?
Was Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmenbedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge vertraglich regeln können:
- Art der Bestattung / Beisetzung
- Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
- Ort und Art der Trauerfeier
- Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
- Musik für die Trauerfeier
- Sarg- oder Urnenmodell
- Blumenschmuck
- Layout und der Inhalt der Trauerbriefe bzw. der Zeitungsanzeige
- Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
- Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
- Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Kann ich in meiner Vorsorge festlegen, dass mein dementer Partner mit einbezogen wird?
Ja, selbstverständlich können wir diesen Punkt in Ihrer Bestattungsvorsorge schriftlich festhalten. Teilen Sie diesen Wunsch Ihrer Beraterin mit. Tritt der Fall ein, erstellen wir für Sie Ihren persönlichen „Plan D“. Erfahren hier mehr zum Thema demenzfreundliche Bestattung.
Kann ich meine Bestattungsvorsorge noch einmal ändern?
Sie selbst können Ihre Bestattungsvorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungsvorsorgevertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungsmöglichkeiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.
Welche Patientenrechte habe ich am Lebensende und wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?
Neben der Bestattungsvorsorge sollten Sie auch darüber nachdenken, Ihren letzten Willen festzulegen und Ihre Patientenrechte zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat auf seiner Website ein barrierefreies Portal eingerichtet, auf dem Sie ausführliche Informationen zum Thema Patientenrechte aber auch zu Testament, Erbrecht & Co. finden.
Einen ersten Überblick erhalten Sie auch schon auf unserer Website – beim Thema Bestattungsvorsorge haben wir erste Informationen zu Testament, Erbrecht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht übersichtlich für Sie zusammengestellt. Für eine weiterführende, rechtssichere Beratung, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Kann ich Bestattungswünsche in meinem Testament festhalten?
Es ist nicht ratsam, Bestattungswünsche im Testament festzuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berücksichtigen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorgevertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.
Vorsorge finanzieren
Bestattungsfinanzierung – ganz sicher.
Auch für die Finanzierung Ihrer Bestattungswünsche können Sie frühzeitig Vorsorge treffen. Eine Möglichkeit ist ein Treuhandsammelkonto, ein Angebot der Volksbank Mittelhessen eG und des DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH, bei der die für die Bestattung vorgesehene Summe mündelsicher angelegt wird. Sie können einmalig oder in Raten zahlen. Ein zweiter Weg ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Hier vermitteln wir Ihnen ein Modell, das vom Deutschen Institut für Bestattungskultur angeboten wird. Auch hier können Sie die gewünschte Summe einmalig oder monatlich begleichen.
Welche Lösung für Sie am günstigsten ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie selbstverständlich ausführlich zu den jeweiligen Konditionen und sehen, welches Modell für Sie am besten geeignet ist.
Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgefinanzierung
Zählt eine Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen?
Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto zweckgebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicherstellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine ortsübliche Bestattung angemessen ist.
Was passiert mit meiner Bestattungsvorsorge, wenn ich Sozialleistungen beantrage?
Schließen Sie Ihre Bestattungsvorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozialleistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorgevertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod unangetastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozialleistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweckgebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen und diese mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Einzahlung auf ein Treuhandkonto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.
Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge wirklich notwendig?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.